Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH
§1 Allgemeines
1.1. Sämtliche Dienste, Vertragsleistungen und Angebote der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Bereitstellung von Behältern, Übernahme oder Lieferung von Abfällen und Waren durch die Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH gelten diese AGB durch den Vertragspartner als angenommen.
1.2. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, sofern diese schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch dann, wenn die Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH einen Auftrag oder eine Warenlieferung in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen von Vertragspartnern ausführt.
1.3. Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 2 Lieferdienste, Hausordnung & Haftung
2.1. Lieferanten haben zur Vermeidung von Gefahren und Unfällen stets die Anweisung des Personals der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH zu befolgen. Verstöße gegen solche Anweisungen können mit Hausverbot geahndet werden. Die Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH behält sich vor, vorsätzliches Handeln gegen die Hausordnung zur Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu bringen. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
2.2. Das Entladen auf dem Betriebsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Sofern Mitarbeiter der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH auf Wunsch des Lieferanten bei der Entladung mithelfen, ist eine Haftung für die durch die Entladung entstehenden Schäden ausgeschlossen, es sei denn, der Mitarbeiter handelt vorsätzlich oder grob-fahrlässig.
2.3. Lieferanten nehmen zur Kenntnis, dass das Betriebsgelände der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH zur Vermeidung bzw. Verfolgung von Einbrüchen videoüberwacht wird. Sie stimmen insofern der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu. Näheres hierzu regelt die nachstehende Datenschutz-Erklärung der Gesellschaft.
2.4. Das Befahren bzw. Betreten des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr, für hierdurch entstehende Schäden haftet die Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH nicht. Personen oder Sachschäden sind unverzüglich zu melden. Das Spielen auf dem Betriebsgelände ist untersagt. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder fortlaufend zu beaufsichtigen. Sie haften für eine Verletzung dieser Aufsichtspflicht.
2.5. Ist der Lieferant der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, haftet die Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH gemäß § 310 Ab. 1 BGB für Erfüllungsgehilfen, die nichtleitende Angestellte sind, nur bei Vorsatz. Die Haftung für eigenes Verschulden der Gesellschaft und das Verschulden ihrer leitenden Angestellten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt
2.6. Zählt der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH nicht zu dem in Punkt 2.5 genannten Personenkreis, ist die Haftung der Gesellschaft für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2.7. Der Lieferant versichert, dass die von ihm angebotenen Waren aus keiner strafrechtlichen Handlung stammen und er zur Veräußerung der Waren berechtigt oder befugt ist. Der Lieferant hat bei Vertragsabschluss seine Identität durch ein amtliches Ausweisdokument sowie einer aktuellen Meldebescheinigung nachzuweisen. Die Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH ist berechtigt, eine Ablichtung des Ausweises anzufertigen. Gewerbliche Unternehmer sind gehalten, zusätzlich eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung und ihren Gewerbenachweis nebst Steuernummer vorzulegen. Der Lieferant willigt ein, dass die Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH personenbezogene Daten des Lieferanten gemäß den gesetzlichen Bestimmung verarbeitet und auf Verlangen der Finanzbehörden nach dort übermittelt.
2.8. Der Lieferant versichert ferner, nur solche Waren zu liefern, welche keine kontaminierten Eigenschaften besitzen. Dazu gehören insbesondere radioaktive Strahlungen, Säuren, Basen, Öle und Fette. Zuwiderhandlungen werden in jedem Fall zur Anzeige gebracht. Im Weiteren hat der Lieferant die Kosten der Entsorgung zu tragen. Weitere zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
2.9. Vom Lieferanten eingelieferte und damit angebotene Ware wird ausschließlich durch die Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH bewertet. Dem Kunden steht es frei, seine Ware vor dem Entladen oder Einwiegen bewerten zu lassen. Ein Rücktrittsrecht vom Angebot wegen nicht akzeptierter Bewertung der Ware steht dem Lieferanten bis zur Vermischung der gelieferten Ware mit der Ware der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH zu. Spätestens mit der Übernahme seiner Ware und der Vermischung stimmt der Kunde dem Kaufangebot der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH auf Grundlage der zuvor vereinbarten Preise zu.
2.10. Anhaftungen wie Schmutz, Betonreste und andere Materialien, von denen keine Gefahren für die Gesundheit und der Umwelt ausgehen, sind in geringen Mengen gestattet. Anhaftungen werden dann als Schmutzabzug prozentual von der gelieferten Ware in Abzug gebracht und dem Lieferanten zu den jeweils gültigen Entsorgungskosten in Rechnung gestellt. Die Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH behält sich jedoch vor, Warenlieferungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Abnahme einer Lieferung besteht nicht.
2.11. Die der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH angebotene Ware wird ausschließlich zu den Preisen angenommen, die unmittelbar bei Anlieferung zwischen den Parteien vereinbart werden. Diese sind tagesaktuell nach Sorte und Gewicht ausgezeichnet. Nach Vertragsschluss ist ein Anspruch auf eine weitergehende Vergütung (beispielsweise nach Änderung der Preisliste infolge einer Preisschwankung) ausgeschlossen. Gleiches gilt für einen Umtausch der gelieferten Ware.
2.12. Dem Lieferanten obliegt es, sich vor Lieferung der Ware über die jeweils gültigen Tagespreise zu informieren. Ein späterer Rücktritt vom Vertrag unter dem Vorwand einer Unkenntnis über die Preise ist ausgeschlossen. Telefonische Preisanfragen sind stets unverbindlich und unterliegen Preisschwankungen. Ein verbindliches Angebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der von den Mitarbeitern der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH mitgeteilten Preise.
2.13. Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über die Waagen der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH. Sofern nicht nach Gewicht abgerechnet wird, gelten die Mengenberechnungen der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH als verbindlich. Gewichtsreklamationen oder sonstige Beanstandungen sind unverzüglich geltend zu machen. Eine Reklamation nach Vermischung der Lieferung mit werkseigenem Schrott ist ausgeschlossen.
2.14. Die Annahme der Ware erfolgt durch Aushändigung des Wiegescheins, auf welchem die Sorten der angelieferten Waren und das dazugehörige Gewicht vermerkt sind. Eine Änderung des Wiegescheins durch den Lieferanten ist unzulässig und führt zu dessen Ungültigkeit. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Der Wiegeschein bildet die Grundlage der Vergütung. Ein Verlust des Wiegescheins hat der Lieferant selbst zu vertreten. Im Falle des Verlustes besteht kein Anspruch auf Vergütung.
§ 3 Containerdienste
3.1. Die Lieferung bzw. Bereitstellung eines Containers erfolgt nur aufgrund eines ausdrücklichen Auftrags des Kunden. Dieser ist insofern verpflichtet, der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH einen geeigneten Containerstandort mitzuteilen. Dabei gilt es zu beachten, dass die Container grundsätzlich nicht auf Grünflächen abgestellt werden. Für eine Prüfung des Untergrunds ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Eine Haftung der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH für Senkungsschäden oder Pflasterbeschädigung ist ausgeschlossen. Dem Kunden ist bekannt, dass durch die Beladung des Containers und die damit einhergehende Gewichtszunahme Schäden am Untergrund entstehen können.
3.2. Sofern seitens der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH Bedenken gegen einen vom Kunden mitgeteilten Containerstandort bestehen, teilt der Mitarbeiter der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH dies dem Kunden vorzeitig zur Anlieferung bzw. Abstellung mit.
3.3. Der Kunde ist selbstverantwortlich für die Einhaltung behördlicher Vorgaben und ordnungsrechtlicher Vorschriften hinsichtlich des Containerstandortes. Eine Haftung der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH ist insofern ausgeschlossen.
3.4. Für Schäden, die auf die Standortwahl des Kunden zurückzuführen sind, ist eine Haftung der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH ausgeschlossen. Dies gilt erst recht, sofern die Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH ihre Bedenken vorzeitig mitgeteilt hat (siehe Pkt. 2.2).
3.5. Der Kunde verpflichtet sich, den Container nur mit Waren zu füllen, welche keine kontaminierten Eigenschaften besitzen. Dazu gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Sondermüll, Farben und Lacke, radioaktiv strahlende Sachen, Säuren, Basen, Öle und Fette. Im Falle von Zuwiderhandlungen hat der Kunde die Kosten einer ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung tragenden Entsorgung zu tragen. Weitere zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
3.6. Der Kunde ist verpflichtet, einen bestellten Container mit einer Mindestmenge von 700 kg Schrott zu befüllen. Sollte dieses Gewicht nicht erreicht werden, ist vom Kunden eine Mindermengenpauschale in Höhe von 90,00 EUR zu zahlen; diese wird mit der Vergütung für den eingelegten Schrott verrechnet.
3.7. Sofern eine Mindestfüllmenge von 700 kg nicht erreicht wird, verpflichtet sich der Kunde, für den von ihm bestellten Container eine Zahlung in Höhe von 90,00 EUR zu leisten.
3.8. Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über die Waagen der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH. Sofern nicht nach Gewicht abgerechnet wird, gelten die Mengenberechnungen der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH als verbindlich. Gewichtsreklamationen oder sonstige Beanstandungen sind unverzüglich geltend zu machen. Eine Reklamation nach Vermischung der Lieferung mit werkseigenem Schrott, Holz, Bauschutt und sonstigem Müll, ist ausgeschlossen.
3.9. Nach Übernahme des Containers erhält der Kunde einen Wiegeschein ausgehändigt, auf welchem die Sorten der angelieferten Waren und das dazugehörige Gewicht vermerkt sind. Eine Änderung des Wiegescheins durch den Kunden ist unzulässig und führt zu dessen Ungültigkeit. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Der Wiegeschein bildet die Grundlage der Vergütung. Ein Verlust des Wiegescheins hat der Lieferant selbst zu vertreten. Im Falle des Verlustes besteht kein Anspruch auf Vergütung.
§ 4 Entrümpelung
4.1 Entrümpelungen werden grds. nach vorheriger Absprache übernommen. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird von dieser Dienstleistung ausgeschlossen.
4.2. Bei der Beauftragung von Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Geschäftsauflösungen gehen alle im Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH über. Mit der Auftragserteilung versichert der Kunde gegenüber der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat.
4.3. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der vertraglichen Leistungen der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH, sämtliche Räume sorgfältig zu überprüfen und insbesondere Wertgegenstände jeglicher Art zu entnehmen.
4.4. Die Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Der Kunde ist verpflichtet, Gegenstände, die von der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH nicht zu entsorgen sind, als solche zu bezeichnen und vor Ausführung der Arbeiten sicherzustellen.
§ 5 Rechnungen, Zahlungen
5.1. Rechnungen der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH sind sofort nach Rechnungseingang und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Im Verzugsfalle ist die Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.2. Der Lieferant/Kunde erhält für die von ihm angelieferte Ware eine Gutschrift. Die Gutschrift wird wahlweise in bar oder durch Überweisung auf ein vom Lieferanten zu nennendem inländischem Konto vorgenommen. Für Überweisungen gilt ein Zahlungsziel von 14 Tage ab Warenlieferung. Barzahlung hat der Lieferant per Unterschrift auf dem Wiegeschein bzw. der Gutschrift zu bestätigen.
§ 6 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
6.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Lieferant Privatperson ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Lieferanten zu Gunsten des Lieferanten bestehenden geltenden gesetzlichen Regelungen und Rechte von dieser Vereinbarung unberührt.
6.2. Alle Angebote der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH sind freibleibend und unverbindlich
6.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden können (z.B. Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen), hat die Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH nicht zu vertreten.
6.4. Sofern gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Grevenbroich vereinbart.
6.5. Sind vorgenannte Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Bestandteil geworden oder unwirksam, so bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Bestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt der Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften, welche dem am nächsten kommen.
Datenschutzerklärung
1. Der Lieferant/Kunde willigt in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein. Dies gilt insbesondere für die Personalien nebst Anschrift und einer eventuell mitgeteilten Bankverbindung. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung und -abwicklung. Die Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH verarbeitet insofern nur die vom Kunden selbst zur Verfügung gestellten Daten. Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs werden die Zahlungsdaten ggfs. an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Darüber hinaus werden die verarbeiteten Daten nicht an Dritte weitergegeben.
2. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die Daten des Lieferanten von der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH unter Berücksichtigung steuer- und handelsrechtlicher Vorschriften aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten vollständig gelöscht, sofern der Lieferant in die weitere Verwendung seiner Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat.
3. Der Lieferant/Kunde hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggfs. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Der Lieferant hat ferner das Recht, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung eine Sperrung der betreffenden personenbezogenen Daten.
4. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist
Herr Stefan Jenner
Am Rittergut 11
41515 Grevenbroich
Telefon: 02181 – 783 9319
5. Der Lieferant hat ferner ein Recht zur Beschwerde, beispielsweise für den Fall einer unrechtmäßigen Verarbeitung seiner Daten. Die hierfür zuständige Behörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Land NRW
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de – www.ldi.nrw.de
6. Die Datenschutzerklärung der Schrott- und Metallhandel Willi Jenner GmbH kann im Service-Büro eingesehen werden. Auf Wunsch erhält der Lieferant eine schriftliche Ausfertigung hiervon.